Benutzerordnung
Altenstadt, Gisingen, Nofels, Tosters und Stadtbibliothek
Benutzungsordung der Feldkircher Verbund-Büchereien
Anmeldung
Alle Personen können sich persönlich in einer der Büchereien einschreiben. Bei Kindern bedarf es einer Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Mit der Unterschrift auf dem Benutzungsdatenblatt wird der Benutzungsordnung zugestimmt. Es wird pro Person ein Ausweis ausgestellt. Dieser ist in allen fünf Verbundbüchereien gültig. Die persönlichen Daten werden in jeder Bücherei erfasst. Adress- und Namensänderungen sind der Bücherei bekanntzugeben.
Entlehnung
Gegen Vorlage des gültigen Entlehnausweises können Bücher und andere vorhandene Medien zur persönlichen Verwendung entlehnt werden. Der:die Leser:in ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bücherei begrenzt werden.
Entlehndauer
| Bücher, Hörbücher, Tonies, CD's und Spiele | 4 Wochen |
| DVD's, Zeitschriften | 2 Wochen |
Eine Reservierung oder Verlängerung der Entlehnfrist kann bei nicht vorbestellten Medien während der Öffnungszeiten telefonisch, mündlich, per E-Mail oder online über die Bibliothekskataloge beantragt werden.
Gebühren
| Jahreskarte Erwachsene | € 15,- |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) Kulturpassbesitzer:innen | kostenlos |
Jahreskarten gelten jeweils für eine Person und sind 12 Monate ab Ausstellung gültig. Die Jahreskarten gelten in allen fünf Verbundbüchereien. Die Kinder- bzw. Jugendkarte ist ausschließlich für eigene Ausleihen bestimmt und kann nicht übertragen werden. Einzelentlehnungen sind nicht möglich.
Überziehungsgebühren
Überziehungsgebühren werden fällig, wenn der Rückgabetermin überschritten ist. Ab dem 8. Tag einer Fristüberschreitung wird eine wöchentliche Überziehungsgebühr pro Medium verrechnet. Es gelten jeweils die Bedingungen der ausleihenden Bücherei.
| Mahngebühren | € 0,30 |
| Mahngebühren für Spiele | € 1,00 |
Gebührenordnung Januar 2026